Kindesmissbrauchsfälle in Deutschland: sonderbare Vorgehensweise des Bistums Regensburg

 

Dienstag, 9. März 2010

In der Diözese Regensburg wurden zwei merkwürdige Fälle bezüglich Kindesmissbrauch bekannt.

Der erste Fall ist schon 7 Jahre her. Eine ehrenamtlich tätige Vermittlerin der "Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern" sagte, dass sich die Haushälterin eines Priesters vor sieben Jahren mit der Information an sie gewandt habe, dass dieser sich einen minderjährigen "Ziehsohn" gehalten habe, der "auch im Schlafzimmer" ein- und ausging. Zudem soll der Geistliche regelmäßig "Buben" vom tschechischen Straßenstrich aufgesucht haben.

Sowohl die Vermittlerin als auch die Haushälterin erhielten vom Anwalt des verdächtigten Pfarrers Abmahnschreiben, in denen sie sich verpflichten mussten, die Vorwürfe nicht zu "wiederholen".

Beide wurden durch diese Vorgehensweise eingeschüchtert, die Vertreterin der Initiative entschloss sich aber nun, an die Öffentlichkeit zu treten.

Beim zweiten Fall handelt es sich um einen Blogger der "Brights Marburg", der sich mit einem im Handelsblatt erschienen Artikel auseinandersetzte. Wegen eines Zitats aus dieser Zeitung wurde er von der Rechtsanwaltskanzlei des Bistums Regensburg kostenpflichtig abgemahnt. Da er sich der Abmahnung nicht fügen wollte, erließ das Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung, die ihm die Wiederholung der Behauptungen verbietet. Gegen das Handelsblatt, das eigentlich die Behauptung im erwähnten Zitat aufstellte, wurden bisher keine rechtlichen Schritte gesetzt.

Hier muss sich das Bistum Regensburg die Frage gefallen lassen, warum es so gegen Missbrauchsvorwürfe beziehungsweise gegen die Berichterstattung darüber vorgeht.

Quellen:
Vom Kinder- zum Abmahnmissbrauch?
Mehr Abmahnmissbrauch im Bistum Regensburg?