Zum Schulanfang: Fragen und Antworten zur Abmeldung vom Religionsunterricht
F: Ich will mich vom Religionsaunterricht abmelden. Was muss ich tun?
A: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man sich innerhalb der ersten 5 Kalendertage des Schuljahres vom Religionsunterricht abmelden. Die Abmeldung erfolgt beim Schulleiter/ bei der Schulleiterin. In diesem Schuljahr (2010/11) endet die Frist am 10. September (W, NÖ, Bgld) bzw. am 17. September.(K, OÖ, S, St, T, V) Bist Du jünger als 14 Jahre, müssen Deine Eltern Dich abmelden.
F: Obwohl ich 14 bin, verlangt der Direktor eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten.
A: Das ist unzulässig, ab 14 kann man sich ohne Zustimmung der Eltern vom Religionsunterricht abmelden.
F: Der Direktor verlangt, dass ich einen mehrseitigen Aufsatz verfasse, in dem ich meine Gründe für die Abmeldung darlege.
A: Auch das ist unzulässig.
F: Ich habe die Frist zur Abmeldung versäumt. Muss ich jetzt wirklich den Religionsunterricht besuchen?
A: Leider ist die Frist wirklich sehr kurz (gilt erst seit dem Schuljahr 2006/2007, vorher waren es 10 Tage). Aber es gibt eine Möglichkeit auch während des Jahres sich vom Religionsunterricht "abzumelden": Der Religionsunterricht i st nur Pflicht für Angehörige einer Religionsgemeinschaft, wenn man keiner angehört, gibt es auch keinen Religionsunterricht. Im Klartext: Wenn man während des Schuljahres aus der Kirche austritt, fällt auch der Religionsunterricht flach. Aus der Kir che austreten darf man ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
F: Ich gehe zwar in den Religionsunterricht, möchte aber weder zur Beichte noch zur Schulmesse gehen.
A: Musst Du auch nicht. Es darf Dich niemand zur Teilnahme zwingen. Es ist Deine freie Entscheidung.
F: Wenn ich noch Fragen habe, wie erreiche ich Euch?
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